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Körperschaftsteuer in Dubai: Alles, was Sie wissen müssen

Wichtige Mitteilung

Körperschaftsteuer in Dubai | Die Informationen in diesem Artikel dienen als Leitfaden für das VAE-Regime für Körperschaftsteuern (CT). Das ‘Bundesgesetzesdekret Nr. 47 von 2022’ betreffend die Besteuerung von Gesellschaften und Unternehmen (Körperschaftsteuergesetz) finden Sie über diesen Link.

Nichts in diesem Artikel darf als rechtliche oder steuerliche Beratung interpretiert werden, und es darf nicht davon ausgegangen werden, dass die Richtlinien allumfassend sind oder dass sie in allen Fällen eine endgültige Antwort liefern.

In diesem Artikel wird der allgemeine Anwendungsbereich des Körperschaftsteuergesetzes erläutert. Es wird festgestellt, dass die Körperschaftsteuer auf das steuerpflichtige Einkommen erhoben wird, das ein Steuerpflichtiger in einem Steuerzeitraum verdient hat.

Grundlage für die Körperschaftsteuer in Dubai

Einwohner und Nicht-Einwohner werden jeweils auf unterschiedlicher Grundlage besteuert.

• Ein „Einwohner“ wird auf Einkommen aus sowohl inländischen als auch ausländischen Quellen besteuert (Residenzbasis).

• Ein „Nicht-Einwohner“ wird nur auf Einkommen aus Quellen innerhalb der VAE besteuert (Quellenbasis).

In den VAE ansässige Unternehmen wie LLCs und andere juristische Personen in den VAE unterliegen der Körperschaftsteuer als „Einwohner“.

Ein in den VAE gegründetes Unternehmen wird automatisch als „Einwohner“ für die Körperschaftsteuer betrachtet. Ebenso wird eine Person, die in den VAE ein Unternehmen oder eine Geschäftstätigkeit ausübt, auch als „Einwohner“ für die Körperschaftsteuer betrachtet.

Ein ausländisches Unternehmen kann für die Körperschaftsteuer als „Einwohner“ betrachtet werden, wenn es effektiv in den VAE “verwaltet und kontrolliert” wird.

Wer unterliegt der Körperschaftsteuer in Dubai?

Zusammengefasst gilt die Körperschaftsteuer für:

in den VAE gegründete Unternehmen (einschließlich Freizonen), die nach dem anwendbaren Recht in den VAE gegründet oder anderweitig anerkannt sind;

nicht in den VAE gegründete Unternehmen, die jedoch effektiv in den VAE verwaltet und kontrolliert werden;

Natürliche Personen, die in den VAE ein Unternehmen oder eine Geschäftstätigkeit ausüben;

Nicht-Einwohner, die eine feste Einrichtung in den VAE haben oder Einkommen aus den VAE erzielen, die unter die Körperschaftsteuer fallen.

Befreiungen von der Körperschaftsteuer in Dubai

Befreiungen von der Körperschaftsteuer werden für bestimmte Kategorien von Personen gewährt, wenn Gründe des öffentlichen Interesses und der Politik vorliegen, um diese Kategorien von Personen nicht der Besteuerung zu unterwerfen.

Darüber hinaus gilt die Körperschaftsteuer nicht für:

Einkommen einer Person, Gehälter und andere Einkommen aus Arbeit;

Zinsen und andere Einkünfte, die eine Person aus Bankeinlagen oder Sparprogrammen erzielt;

Das Einkommen eines ausländischen Anlegers aus Dividenden, Kapitalgewinnen, Zinsen, Lizenzgebühren und anderen Anlageerträgen;

Investitionen in Immobilien, die Einzelpersonen als persönlichen / privaten Besitz zugewiesen sind;

Dividenden, Kapitalgewinne und andere Einkünfte, die eine Person aus dem Besitz von Aktien oder anderen Wertpapieren in ihrer persönlichen Eigenschaft erzielt.

Steuersätze für die Körperschaftsteuer

0 % bis AED 375.000 | Steuerpflichtiges Einkommen oder qualifiziertes Einkommen einer qualifizierenden Freizone

9 % über AED 375.000 | Steuerpflichtiges Einkommen oder nicht qualifiziertes Einkommen einer qualifizierenden Freizone

Natürliche Personen, die Geschäfte betreiben oder Geschäftstätigkeiten ausüben, unterliegen der Körperschaftsteuer nur, wenn ihr kombinierter Umsatz in einem Kalenderjahr mehr als AED 1.000.000 beträgt (MoF, 2023)

*Eine “natürliche Person” bedeutet eine Einzelperson oder Einzelpersonen (z. B. mit einem Einzelunternehmen).

Befreiung (Kleinunternehmerbefreiung)

Die Befreiung ist darauf ausgelegt, Start-ups und andere kleine oder mikro Unternehmen zu unterstützen und ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, sich für das Kleinunternehmerregime zu entscheiden, wodurch der Steuerpflichtige so behandelt wird, als hätte er kein steuerpflichtiges Einkommen für jeden relevanten Steuerzeitraum, in dem die Bedingungen dieser Befreiung erfüllt sind.

Kostenlose Beratung

Möchten Sie gerne wissen, wie sich die Körperschaftsteuer in Dubai auf Sie auswirkt und inwieweit Sie der Körperschaftsteuer in Dubai unterliegen? Dann buchen Sie einen kostenlosen Beratungstermin über diesen Link.

Wir schauen uns gerne Ihre persönliche Situation an und beraten Sie darüber, was in Ihrem Fall gilt und wie damit umzugehen ist.

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